Voraussetzungen
Um bei uns mit der Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privathubschrauberführer beginnen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestalter 17 Jahre zum Erwerb, die Ausbildung kann mit 16 begonnen werden
- Flugmedizinische Tauglichkeit der Klasse 1 oder 2 muss vorliegen
- 2 Lichtbilder
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt (KBA-Auszug) gemäß § 30 Abs. 8 StVG (www.kba.de)
- Nachweis über „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ oder höherwertiger Lehrgang
- behördliches Führungszeugnis der Belegart „Null“ (gibt es beim Einwohnermeldeamt)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG bzw. Kopie der gültigen Bescheinigung
- Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes (BZF I / II)
- Kopie Lizenz (für Inhaber/-innen einer gültigen luftverkehrsrechtlichen Erlaubnis
Theoretische Ausbildung
Unser Fernlehrgang versorgt Sie mit den theoretischen Kenntnissen und reduziert die geforderte theoretische Ausbildungszeit von ca. 100 Unterrichtsstunden im Frontalunterricht auf ein 24-stündiges Seminar in unserem Hause.
Dauer des Fernlehrgangs
Dem Fernlehrgang für Privatpiloten Hubschrauber wurden folgende Zeiten zugeordnet:
ab initio
Mindestlaufzeit 4 Wochen
Höchstlaufzeit 18 Monate
Nahunterricht 24 Stunden
für PPL(C)- Inhaber (Segelflug)
Mindestlaufzeit 3 Wochen
Höchstlaufzeit 18 Monate
Nahunterricht 18 Stunden
für PPL(A)-Inhaber (Motorflug)
Mindestlaufzeit 2 Wochen
Höchstlaufzeit 18 Monate
Nahunterricht 12 Stunden
Die Mindestlaufzeit wurde festgelegt, um auf der Basis einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 36 h pro Woche ein Durcharbeiten aller Fachgebiete zu ermöglichen. Der Nahunterricht erfolgt an zwei Wochenenden (jeweils Samstag und Sonntag) in unseren Räumlichkeiten am Hamburger Flughafen.
Lehrmaterial
Das PPL(H)-Lehrmaterial besteht aus den nachstehenden Fachgebieten. Diese werden in DIN A4 Ordnern und/oder in elektronischer Form (CD-ROM für Windows und Mac sowie App für das Apple iPad) geliefert.
Die eBook-Lizenzen enthalten jeweils den kompletten Lerninhalt als geschütztes „elektronisches Buch“ zum Download. Nur die Anlagen sind druckbar. Es darf auf bis zu 2 Endgeräten (Windows, Macintosh, iPad) installiert werden.
Themengebiete
Der Unterricht erfolgt in den folgenden Themengebieten:
- Aerodynamik
- Allgemeine Navigation
- Beladung & Schwerpunkt
- Elektrotechnik
- Operationelle Verfahren
- Flugplanung
- Hubschrauberkunde
- Funknavigation
- Instrumentenkunde
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Triebwerke
Praktische Ausbildung
Ausbildungsumfang
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 45 Stunden bis zur Prüfung. Darin enthalten sind:
- min. 35 Stunden mit Fluglehrer und
- min. 10 Stunden Alleinflugzeit
Rechte und Pflichten des Privatpiloten
Gemäß Teil-FCL 2.110 berechtigt die Privatpilotenlizenz (Hubschrauber) „innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer berufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher Pilot auf Luftfahrzeugen der in der Lizenz eingetragenen Muster, beschränkt auf die Ausbildung von Privatpiloten sowie das Schleppen von Gegenständen.
Darüber hinaus berechtigt die Privatpilotenlizenz zu einer Tätigkeit als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Hubschraubern im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr."
Für die Ausbildung von Privatpiloten und das Schleppen von Gegenständen benötigt man jedoch zusätzliche Ausbildungen.
Man darf privat oder beruflich einen Hubschrauber fliegen, jedoch nur im nichtgewerbsmäßigen Bereich.
Prüfung
Theoretische PrüfungDie theoretische Prüfung wird im Auswahlfragenverfahren (Multiple Choice) abgelegt. Die gesamte Bearbeitungszeit liegt bei maximal 6:00 Stunden.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung wird auf dem in der Ausbildung verwendeten Hubschraubermuster abgelegt. Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Abschnitte:
- Kontrollen und Verfahren vor und nach dem Flug
- Schwebeflugübungen und fortgeschrittene Flugübungen
- Navigation (Überlandflug)
- Weitere Flugübungen
- Außergewöhnliche- und Notverfahren